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Förderung

Mit dem Wärmegesetz 2010 tragen Bauherren und Hausbesitzer zur Verbesserung der CO2-Bilanz bei. Ab dem 01.01.2010 müssen in Neubauten in Baden-Württemberg 20% des Wärmebedarfs über regenerative Energien abgedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen getroffen werden. In bestehenden Wohngebäuden müssen es seit dem 01.01.2010 bei der Erneuerung der Heizungsanlage 10% sein. 

Gefördert werden die Betreiber von so genannten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen unter anderem durch das KWK-Gesetz. Damit soll der Erhalt, die Modernisierung und der Ausbau der KWK-Anlagen erhöht werden. Pro produzierter Kilowattstunde Strom zahlt der Staat maximal zehn Jahre bis zu 5,11 ct. 

Zudem gibt es auch viele Förderprogramme der Länder und der regionalen Energieversorger für Besitzer von BHKW. Und im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau gibt es zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse.